| Führerschein/Fahrerlaubnis |
| Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2. |
Mindestalter: | 21 Jahre/ 18 Jahre nach ablegen Beschleunigte Grundqualifikation oder im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden. |
Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigenGesamtmasse von mehr als 750 kg.Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugsdienen. |
Befristung: |
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Einschluss: | Klasse CE schließt die KlassenC1E, BE und T ein. |
Sonstiges: | Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |