Weiterbildung für Omnibus- und Lkw-Fahrer/-innen nach dem neuen BKrFQG

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  

Das  BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

 

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung).


Wichtig !!!

Bitte zu jeder Schulung den Personalausweis und den Fahrerqualifikationsnachweis ( wenn schon vorhanden )

mitbringen !!!







 

 

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